Investitionszulage für 1999 gekauften, schon 10 Jahre alten Rohbau in den neuen Ländern
Leitsatz
Kauft der Steuerpflichtige im Jahr 1999 einen vom Veräußerer 1989 errichteten, aber bisher nicht genutzten Rohbau, so ist
die Gewährung einer Investitionszulage nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 InvZulG 1999 ausgeschlossen. Die Aufwendungen für
den Rohbaukauf sind als Teilherstellungskosten nach der insoweit maßgeblichen Sicht des Erwerbers erst zum Zeitpunkt des Kaufs
im Jahr 1999, und nicht schon vor dem entstanden.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 365 Nr. 5 HAAAB-73435
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg v. 28.09.2005 - 5 K 1504/04
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