Mitwirkung einer Schauspielerin an einem Fernsehwerbespot
Künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit
Keine Verwirkung durch Beurteilung im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid
Leitsatz
1. Beschränkt sich die Mitwirkung einer Berufsschauspielerin an einem Fernsehwerbespot für Badeöl darauf, dass sie für eine
Dauer von rund 20 Sekunden sich selbst als Benutzerin des Produkts spielt und dieses samt seinen Vorzügen anpreist, so handelt
es sich hierbei nicht um eine künstlerische Tätigkeit. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer.
2. Der Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides ist nicht deswegen verwirkt, weil das Finanzamt die streitigen Einkünfte im
bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid für denselben Besteuerungszeitraum den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit
zugerechnet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 754 Nr. 13 UAAAB-73422
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