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FG München Urteil v. - 5 K 1166/00

Gesetze: GewStG 1991 § 2 Abs. 1EStG 1990 § 15 Abs. 2 S. 1EStG 1990 § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

Mitwirkung einer Schauspielerin an einem Fernsehwerbespot

Künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit

Keine Verwirkung durch Beurteilung im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid

Leitsatz

1. Beschränkt sich die Mitwirkung einer Berufsschauspielerin an einem Fernsehwerbespot für Badeöl darauf, dass sie für eine Dauer von rund 20 Sekunden sich selbst als Benutzerin des Produkts spielt und dieses samt seinen Vorzügen anpreist, so handelt es sich hierbei nicht um eine künstlerische Tätigkeit. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer.

2. Der Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides ist nicht deswegen verwirkt, weil das Finanzamt die streitigen Einkünfte im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid für denselben Besteuerungszeitraum den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zugerechnet hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 754 Nr. 13
UAAAB-73422

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FG München, Urteil v. 16.10.2003 - 5 K 1166/00

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