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Auto-Graumarkteinkauf mit Rechnungsaussteller-Scheinsitz
Im Kfz-Graumarkt kann die Zwischenschaltung eines anderen Einkäufers zur Umgehung der Vertriebsbindung markengebundener Vertragshändler zivilrechtlich ernst gemeint sein und wirtschaftlich mit eigenem Unternehmerrisiko versehen sein; demnach handelt es sich steuerlich nicht immer um Scheingeschäfte. Ungeachtet der fraglichen Unternehmerperson und -eigenschaft des behaupteten Rechnungsausstellers kann die Vorsteuer nicht abgezogen werden, wenn in der Rechnung für ihn nur ein Scheinsitz bei einem Büroservice-Unternehmen ausgewiesen wird, wo nicht sein tatsächlicher Geschäftsleitungsort war oder wo er nicht persönlich erreichbar war.