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Wirksamer Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid bei unberechtigtem Übungsleiter-Freibetrag
Werden Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG (steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu 1 848 € jährlich für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer damit befassten Einrichtung) vorgenommen, die für einen mehr oder weniger großen Teil der Mitarbeiter unberechtigt gewesen sind, kommt es für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung bei den Beschäftigten auf die Prüfung des einzelnen Falls an. Pauschal besteuerter Lohn ist gem. § 40a Abs. 5, § 40 Abs. 3 EStG bei der Veranlagung zur Einkommensteuer außer Ansatz zu lassen, sodass ein vorliegender wirksamer Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid der Einbeziehung in die Einkommensteuer-Veranlagung entgegensteht; dabei ist es unerheblich, ob die Pauschalierung rechtmäßig erfolgt ist.