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Einkommensteuer | Erteilung und Änderung von Freistellungsaufträgen im elektronischen Verfahren
Das (BStBl 2002 I S. 1346) zu Einzelfragen bei Entrichtung, Abstandnahme und Erstattung von Kapitalertragsteuer (§§ 44 bis 44c EStG) wird mit NWB LAAAB-73130 wie folgt geändert: (1) Rn. 17: „Jeder Freistellungsauftrag muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt werden. Der Vordruck sieht die Unterschrift des Kunden vor. Eine Vertretung ist zulässig. Der Freistellungsauftrag kann auch per Fax erteilt werden. Daneben ist die Erteilung im elektronischen Verfahren zulässig. In diesem Fall muss die Unterschrift durch eine elektronische Authentifizierung des Kunden, z. B. in Form des banküblichen gesicherten PIN/TAN-Verfahrens, ersetzt werden. Hierbei wird zur Identifikation die persönliche Identifikationsnummer (PIN) verwendet und di...