Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger nach § 5 Abs. 1 InvStG
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt als einmalige Erleichterung für den Übergang zum Investmentsteuergesetz Folgendes:
Die Finanzbehörden werden keine nachteiligen Folgerungen ziehen, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG für das erste Geschäftsjahr, auf das das Investmentsteuergesetz anzuwenden ist, erst bis zum im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF v. - IV C 1 - S 1980 - 1 - 137/05
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
StBW 2006 S. 5 Nr. 5
DAAAB-73056