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FG Brandenburg 26.10.2005 2 K 1763/02, NWB direkt 51/2005 S. 8

Private Pkw-Nutzung durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung nutzt ein Steuerpflichtiger selbst bei nur knapp bemessener Freizeit ein ihm zur Verfügung stehendes Betriebs-Fahrzeug auch für private Fahrten. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um ein repräsentatives Fahrzeug handelt und der Steuerpflichtige über keinen weiteren privaten Pkw verfügt. Dieser Anscheinsbeweis wird durch ein anstellungsvertragliches Verbot der Privatnutzung nur dann entkräftet, wenn der Arbeitgeber geeignete organisatorische Maßnahmen getroffen hat, um die Einhaltung des Verbots zu überwachen, insbesondere dem Arbeitnehmer die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs auferlegt hat. Wird eine Privatnutzung durch den Anstellungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen, liegt es zumindest bei einem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführe...

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