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BFH 05.07.2005 VIII R 65/02, NWB direkt 51/2005 S. 5

Keine tarifbegünstigte Veräußerung bei Zusammentreffen mit Betriebsaufgabe

Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. Soweit der Senat im Urteil v. - VIII R 19/85 eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn das Betriebsvermögen einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft – mit Ausnahme der Grundstücke des Umlaufvermögens – auf ein Schwesterunternehmen ausgelagert wird und im Anschluss hieran der Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert.

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