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FG Münster 01.11.2005 4 K 4598/03 E, NWB direkt 51/2005 S. 4
Nachträglich erhobene Kirchensteuer als Sonderausgaben
Wird Kirchensteuer erstattet, ist der Sonderausgabenabzug nachträglich zu kürzen. Die Korrektur erfolgt über § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, auch wenn die Erstattung wegen Kirchenaustritts voraussehbar war.