Über mehrere Jahre gezahlte, anlässlich der Kündigung vereinbarte Übergangsgelder keine für die Tarifbegünstigung der Entlassungsabfindung
unschädliche Entschädigungszusatzleistungen
Leitsatz
Eine infolge einer betriebsbedingten Kündigung gezahlte Abfindungszahlung ist keine tarifbegünstigte Entschädigung, wenn der
Entlassene daneben noch über mehrere Jahre erhebliche Übergangsgelder erhält, die nicht auf einer schon vor der Kündigung
bestehenden Rechtsgrundlage beruhen (z.B. Anspruch aufgrund des Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung),
sondern auf einem anlässlich der Kündigung abgeschlossenen Ruhegehaltsabkommen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 976 Nr. 16 EFG 2006 S. 196 Nr. 3 UAAAB-72210