Vorlage an den EuGH: Korrektur einer bestandskräftigen gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung
Leitsatz
Setzt die Überprüfung und Korrektur einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung, um der mittlerweile vom Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften vorgenommenen Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen, voraus, dass
der Betroffene die Verwaltungsentscheidung unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht vor den nationalen Gerichten angefochten
hat?
Ist ein Antrag auf Überprüfung und Korrektur einer bestandskräftigen gemeinschaftsrechtswidrigen Verwaltungsentscheidung,
abgesehen von den im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom - C-453/00 - formulierten Voraussetzungen,
aus übergeordneten gemeinschaftsrechtlichen Gründen in zeitlicher Hinsicht beschränkt?
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 373 Nr. 6 TAAAB-71610
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 21.11.2005 - IV 138/04
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