Kein Arbeitnehmer-Versorgungsfreibetrag für Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis bei Pensionszusage aufgrund langjähriger
anwaltlicher Beratungstätigkeit
Leitsatz
Einkünfte aufgrund einer Pensionszusage, die einem freiberuflich tätigen Rechtsanwalt im Hinblick auf seine langjährige Nebentätigkeit
als Berater eines Wirtschaftsunternehmens erteilt worden ist, können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht
um den Versorgungsfreibetrag für Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis gemindert werden, wenn der Steuerpflichtige nach
dem Gesamtbild der Verhältnisse bei dem Versorgungsverpflichteten keine Arbeitnehmerstellung innehatte.
Die unterschiedliche Behandlung von Versorgungsbezügen aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses und aufgrund einer früheren
selbständigen Tätigkeit ist durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen sachlich
gerechtfertigt und daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Fundstelle(n): DB 2006 S. 419 Nr. 8 EFG 2006 S. 39 Nr. 1 UAAAB-71601
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.09.2005 - 3 K 6894/02 E
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