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Irrtümlich gewährte erhöhte Eigenheimzulage
Hat das Finanzamt für eine Erweiterung des eigengenutztes Hauses um einen Wintergarten die Eigenheimzulage mit einem Zulagensatz von 5 v. H. und nicht wie gesetzlich vorgesehen nur noch mit 2,5 v. H. der Bemessungsgrundlage festgesetzt, darf es diese Festsetzung nicht aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigen, wenn nach den Gesamtumständen ein Rechtsanwendungsfehler des Finanzamts nicht ausgeschlossen ist. Für die Ursächlichkeit auch rechtlicher Überlegungen der Bediensteten des Finanzamts für die Bewilligung der zu hohen Zulage spricht es u. a., wenn aus den Akten nirgends zu ersehen ist, dass nur ein Zulagesatz von 2,5 v. H. bewilligt werden sollte, nach einem maschinellen Prüfhinweis auch der Zweitbearbeiter im Finanzamt die Festsetzung von 5 v. H. nicht ...