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Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind. Die durch Eintragung im Schuldnerverzeichnis begründete Vermutung des Vermögensverfalls kann nur durch die genauen Angaben von Tatsachen widerlegt werden, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall trotz bestehender Eintragung tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist.S. 12