Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzgerichtsordnung | Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Der NWB QAAAB-71141 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen zum sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden. Wird also mit einer entsprechenden Eingabe nicht die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, ist diese Eingabe weiterhin als Gegenvorstellung im herkömmlichen Sinne zu werten (Beseitigung der im NWB AAAAB-66999, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, geäußerten Zweifel). (2) Mangels einer besonderen Rechtsgrundlage ist die Gegenvorstellung ab unmittelbar auf Art. 19 Abs. 4 GG zu stützen. Sie ist damit weder fristgebunden noch kostenpflichtig.