Arbeitsgerichtlich erstrittene Nachzahlung für langjährige Arbeitnehmertätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb des Vaters
als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Leitsatz
Haben der Sohn und seine Frau als Arbeitnehmer 23 Jahre im landwirtschaftlichen Betrieb des Vaters gearbeitet und im Hinblick
auf die später zu erwartende Hofübernahme als Arbeitslohn lediglich ein Taschengeld und Naturalleistungen erhalten, so ist
die Nachzahlung, die die Kläger in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen den Vater nach dem Scheitern der Hofübernahme
als angemessene Vergütung für Dienstleistungen nach § 612 BGB erstritten haben, steuerpflichtiger Arbeitslohn und als tarifbegünstigte
Entschädigung zu besteuern. Dass das Arbeitsverhältnis in den 23 Jahren dem Fremdvergleich nicht Stand gehalten hat, ist insoweit
unbeachtlich; die Nachzahlung kann auch nicht als nichtsteuerbare Ausgleichszahlung im Vermögensbereich für die entgangene
Vermögensübertragung (Hofübergabe) gewertet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 43 Nr. 1 WAAAB-70997
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.11.2004 - 7 K 164/02
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