Haftungsgefahren im Unternehmen
1. Aufl. 2004
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4. Kapitel: Regress – Beraterhaftung
Praxisliteratur: Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., 1998; Grams, BRAK-Mitteilungen 2003, 12, 61, 123; Henssler/Streck (Hrsg.), Handbuch des Sozietätsrechts, 2001; Heussen, Anwalt und Mandant, 1999; Pluskat, AnwBl 2003 S. 131; Prölss/Martin (Hrsg.), Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl., 1998; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., 1998; Zuck, Anwalts-ABC Berufsrecht, 1999; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 1999; ders., NJW 2000 S. 1601.
Auch der negative Fall soll in diesem Buch erwähnt werden, nämlich der, in dem der Berater versagt hat.
A. Wer arbeitet, macht Fehler
2498 Jeder macht einmal Fehler, auch der versierteste Anwalt und der erfahrenste Steuerberater. Durchschnittlich alle vier bis fünf Jahre meldet der deutsche Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung einen Versicherungsfall (Henssler, Anwaltsreport 10/2002 S. 8, 9.) Im Bereich der Steuerberater liegt die Zahl eher noch höher. Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen, denn häufig merkt der Mandant gar nicht, dass die Mandatsbearbeitung nicht optimal war. Der Beraterregress ist eine ganz eigenständige Materie mit eigenen Spielregeln. Das beginnt mit d...