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Immobilienübertragung auf minderjährige Kinder
Die notariell beurkundete und vom Grundbuchamt vollzogene Übertragung des Eigentums an einer Immobilie von Eltern auf ihre minderjährigen Kinder kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist. Die schenkweise Übertragung eines Mietwohnobjekts auf die Kinder ist für diese nicht deshalb rechtlich nachteilig, weil sie in die Pflichten aus den Mietverträgen eintreten.