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Umsatzsteuer | Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch eine Gemeinde
Das NWB CAAAB-70233 ist als Nachfolgeentscheidung zum , Stadt Sundern, ergangen und lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine juristische Person des öffentlichen Rechts wird mit der Verpachtung ihrer Eigenjagd im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 2 Abs. 3 UStG gewerblich oder beruflich tätig. (2) § 24 UStG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er nur die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. des Art. 25 der 6. EG-RL erfasst. – Anmerkung: Die weite Auslegung des Unternehmerbegriffs i. S. des § 2 Abs. 3 UStG für Körperschaften des öffentlichen Rechts einerseits und die restriktive Anwendung des § 24 UStG andererseits beruhen auf den Vorgaben der 6. EG-RL und der Rechtsprechung des EuGH. Der BFH hatte die zu beurteilen...