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BMF 04.11.2005 IV C 8 - S 2227 - 5/05, NWB 48/2005 S. 386

Einkommensteuer | Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 5 EStG

Die einkommensteuerliche Behandlung von Berufsausbildungskosten wurde durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze v. (BGBl 2004 I S. 1753) neu geordnet. Unberührt von der Neuordnung bleibt die Behandlung von Aufwendungen für eine berufliche Fort- und Weiterbildung. Sie stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, sofern sie durch den Beruf veranlasst sind, soweit es sich dabei nicht um eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium i. S. des § 12 Nr. 5 EStG handelt. Zu der Frage, wann eine erstmalige Berufsausbildung, ein Erststudium und eine Berufsausbildung oder ein Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses vorliegt, nimmt das NWB KAAAB-70171 Stellung.

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