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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Theatern umfasst nicht die Abgabe von Speisen und Getränken
Die Abgabe von Speisen und Getränken durch ein Theater gehört nicht zu dessen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfreien Umsätzen, wenn diese Leistungen dazu bestimmt sind, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und sie in unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen ausgeführt werden (§ 4 Nr. 20a UStG 1999).▶NWB SAAAB-67002
▶Praxishinweise: Mit der Steuerbefreiung sollen nur typische Theaterleistungen begünstigt werden. Die Abgabe von Speisen und Getränken kann aber regelmäßig einer kulturellen Dienstleistung nicht gleichgestellt werden, da sie für diese keine unerlässliche Nebenleistung darstellt. Es liegen Umsätze vor, mit denen das Theater im Wettbewerb zu anderen Gastronomiebetrieben (Caterern) steht. Die Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz.