Gewerbesteuerpflicht des Gewinnes aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft nach Verschmelzung einer
Kapitalgesellschaft auf diese Personengesellschaft
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft unterliegt nach § 18 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UmwStG
der Gewerbesteuer, wenn das Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf diese Personengesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes
übertragen wurde und die Veräußerung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Vermögensübertragung erfolgt. Diese Vorschrift
des UmwStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur der Teil des Veräußerungsgewinns der Gewerbesteuer unterliegt,
der auf die stillen Reserven im Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft entfällt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAB-70091
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.04.2005 - I 110/2003
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