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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 110/2003

Gesetze: UmwStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UmwStG § 2 Nr. 1, UmwStG § 18 Abs. 4, UmwStG § 27 Abs. 4a, UmwStG § 39, UmwStG § 46

Gewerbesteuerpflicht des Gewinnes aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft nach Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf diese Personengesellschaft

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft unterliegt nach § 18 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UmwStG der Gewerbesteuer, wenn das Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf diese Personengesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übertragen wurde und die Veräußerung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Vermögensübertragung erfolgt. Diese Vorschrift des UmwStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur der Teil des Veräußerungsgewinns der Gewerbesteuer unterliegt, der auf die stillen Reserven im Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft entfällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAB-70091

Preis:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.04.2005 - I 110/2003

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