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Steuerbefreiung einer Krankengymnasten-GbR
Die von einer GbR erbrachten krankengymnastischen Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn sie von angestellten Krankengymnasten erbracht werden, die die berufliche Qualifikation für eine Anerkennung ihrer Tätigkeit als freiberuflich i. S. des § 18 Abs. 1 EStG besitzen. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafterinnen der GbR keine derartige Qualifikation besitzen.