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Werbungskostenabzug für unbebautes Grundstück
Aufwendungen für ein unbebautes Grundstück, das in Bebauungs- und Vermietungsabsicht erworben, später dann aber veräußert wurde, sind so lange als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wie sich aus äußeren Umständen feststellen lässt, dass die Bebauungsabsicht nicht aufgegeben wurde.