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Schweizerische kantonale Kinderzulagen mit Kindergeld vergleichbar
Die in der Schweiz gezahlten kantonalen Kinderzulagen sind dem Kindergeld vergleichbare Leistungen. Der Einwand, die Kinderzulagen seien – anders als das deutsche Kindergeld – zu versteuern, greift nicht durch. Denn die Vergleichbarkeit mehrerer kindbezogener Leistungen richtet sich nicht nach der rechtlichen Ausgestaltung des Anspruchs, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld. Das ist beim Kindergeld und bei den schweizerischen kantonalen Kinderzulagen der Fall. Die Leistungen dienen gleichermaßen dazu, den durch Kinder bedingten Mehraufwand einer Familie teilweise auszugleichen.