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Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen
Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig. Auch die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Dividenden) und § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Lebensversicherung) ist nicht verfassungswidrig.