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Steuerberatungskosten bei Erwerb eines GmbH-Anteils
Steuerberatungskosten für die Erstellung eines finanziellen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Konzepts im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Anteilen stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar und sind nicht als Anschaffungskosten der GmbH-Anteile zu aktivieren.