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Besteuerung von Spielhallenbetreibern
Dass Spielbankunternehmer anders als Betreiber von in Spielhallen aufgestellten Glückspielautomaten von der Einkommensteuer befreit sind, bedeutet keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung der Spielhallenbetreiber, da bei einer steuerrechtlichen Gesamtbetrachtung Spielbankbetreiber wegen der Belastung mit Spielbankabgabe einer wesentlich höheren steuerlichen Belastung als Betreiber von Spielhallen unterliegen.