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Mietrecht | Wegfall des Eigenbedarfsgrunds nach einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung
Eine zunächst wegen Eigenbedarfs wirksam erklärte Kündigung des Vermieters wird infolge Rechtsmissbrauchs unwirksam, wenn der Eigenbedarf des Vermieters vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt. Der Mieter kann sich dagegen nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr auf den eigentumsgleichen Rang seines auf dem Mietvertrag beruhenden Rechts zum Besitz der Wohnung berufen. Eine nachvertragliche Treuepflicht als Grundlage für eine Verpflichtung des Vermieters, den Mieter von dem Wegfall des Eigenbedarfs zu unterrichten, um ihm einen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen, besteht nicht. Das gilt auch für den Fall, dass der Mieter trotz wirksamer Kündigung die Wohnung pflichtwidrig nicht zum Ablauf der Kündigungsfrist an den Vermieter zurückgegeben hat (