Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
KG 15.09.2005 8 U 6/02, NWB 47/2005 S. 382
Gesellschaftsrecht | Nachhaftung eines Gesellschafters für Mietforderungen
Scheidet ein Gesellschafter während eines bestehenden Mietvertrags aus einer offenen Handelsgesellschaft aus, haftet er nach Maßgabe des § 160 Abs. 1 HGB für die späteren Mietzinsforderungen. Darauf, dass diese erst später fällig werden, kommt es nicht an ().