Haftung des für Steuern zuständigen Schatzmeister-Vorstands eines insolventen Vereins für Lohnsteuern
Leitsatz
1) Wer als Schatzmeister eines Fußballvereins für diesen auch über den Ablauf seiner gewählten Amtszeit hinaus die Tätigkeit
eines Vorstands ausübt, haftet grundsätzlich auch für die abzuführenden Lohnsteuern als gesetzlicher Vertreter.
2) Gegen die Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuern kann nicht mit Erfolg eingewandt den, dem Verein hätten bei Auszahlung
der Gehälter die weiteren Mittel für die Lohnsteuern gefehlt.