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Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS
In dem vorliegenden Beitrag wird die komplexe Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS schrittweise an den hierfür erforderlichen Rechnungslegungsinstrumenten anhand eines umfassenden Fallbeispiels verdeutlicht.
I. Einführung
Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS ist komplex und erfordert die Erstellung zusätzlicher Rechnungslegungsinstrumente; maßgeblich ist IFRS 1. Da in einem IFRS-Abschluss Vorjahresvergleichswerte anzugeben sind, müssen zur Erstellung der Vergleichsgewinn- und verlustrechnung die IFRS-Eröffnungsbilanz und somit auch die eigentliche Umstellung bereits zwei Jahre vor dem ersten IFRS-Abschluss aufgestellt werden bzw. erfolgen (IFRS 1.36). Soll der erste IFRS-Abschluss zum aufgestellt werden, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, im Jahr 2004 sowohl einen HGB- als auch einen IFRS-Abschluss zu erstellen. Prinzipiell sind in der IFRS-Eröffnungsbilanz die IFRS zum Stand des Abschlussstichtages des ersten IFRS-Abschlusses retrospektiv anzuwenden (IFRS 1.7 ff.). Im Einzelnen bedeutet dies, dass:
S. 1082
alle Vermögenswerte und Schulden, die die Ansatzkriterien nach IFRS erfüllen, anzusetzen,
Vermögenswerte und Schulden, die diese nicht erfüllen, ...