Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulagenberechtigung des Nießbrauchers
Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom - III R 37/01 (BStBl 2003 II S. 772 = StuB 2003 S. 235) fest, dass ein Nießbraucher, der Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt, Anspruch auf eine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 haben kann, unabhängig davon, ob er ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes zu beurteilen ist (Bezug: § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999).▶NWB AAAAB-66613
▶Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, das auch Nichteigentümer zulagenbegünstigt sind. Weder Wortlaut, Normzweck und Systematik des Gesetzes sprächen dafür, dass nur der zivilrechtliche bzw. wirtschaftliche Eigentümer begünstigt werden sollte.