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Grunderwerbsteuer | Verjährung der Grunderwerbsteuer wegen Erfüllung der Anzeigepflicht
(1) Kommt ein nach § 18 GrEStG zu einer Anzeige Verpflichteter seiner Anzeigepflicht durch eine den Anforderungen des § 20 GrEStG entsprechende Anzeige an das zuständige FA nach, wird der Beginn der Festsetzungs-/Feststellungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass für denselben Rechtsvorgang nach § 19 GrEStG Anzeigeverpflichtete ihre Anzeigepflicht nicht erfüllt haben. (2) Die Aussage im Urteil vom - II R 125/90 (BStBl II S. 866), § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 stelle nur auf solche Anzeigen ab, zu deren Erstattung der Stpfl. verpflichtet ist, nicht aber auch auf solche, die von vom Stpfl. unabhängigen Dritten abzugeben sind, ist auf Sachverhalte beschränkt, in denen eine all einige Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare besteht (Bezug: § 1 Abs. 3 Nr. 3, § 17 Abs. 2 und Abs. 3, § 18 Abs. 2...