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Behandlung von Einsprüchen gegen Grundsteuermessbescheide
Seit dem ist beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig. Sofern sich Grundstückseigentümer im Rahmen eines zulässigen Einspruchs gegen die Grundsteuermessbetragsfestsetzung auf die vorgenannte Verfassungsbeschwerde berufen, ruht das Rechtsbehelfsverfahren insoweit. Eine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuermessbescheide kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Bei „Einsprüchen” gegen bestandskräftige Grundsteuermessbescheide, die sich lediglich unter Bezugnahme auf die Verfassungsbeschwerde gegen die allgemeine Festsetzung von Grundsteuermessbeträgen richten und mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit begründet werden, handelt es sich um Anträge auf Durchführung einer Neuveranlagung o...