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FG Hamburg 30.06.2005 VI 185/03, NWB direkt 46/2005 S. 5
Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen im Rahmen der Günstigerprüfung
Erhält der geschiedene Ehegatte den vollen Kinderfreibetrag und wird das Kindergeld voll an ihn gezahlt, müssen im Rahmen der Günstigerprüfung gem. § 31 Satz 4 EStG auch die vollen Kindergeldzahlungen berücksichtigt werden.