Sofortabschreibung von GWG's setzt Konkretisierbarkeit der Wirtschaftsgüter voraus
Leitsatz
1. Beim Erwerb von Wirtschaftsgütern liegen im Falle eines von vornherein wirksamen Kaufpreisverzichts des Veräußerers keine
Anschaffungskosten vor.
2. Die Sofortabschreibung von im Rahmen eines Unternehmenskaufs erworbenen geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) nach § 6
Abs. 2 EStG setzt voraus, dass diese Wirtschaftsgüter im Einzelnen konkretisierbar und buchmäßig nachgewiesen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.