Sofortabschreibung von GWG's setzt Konkretisierbarkeit der Wirtschaftsgüter voraus
Leitsatz
1. Beim Erwerb von Wirtschaftsgütern liegen im Falle eines von vornherein wirksamen Kaufpreisverzichts des Veräußerers keine
Anschaffungskosten vor.
2. Die Sofortabschreibung von im Rahmen eines Unternehmenskaufs erworbenen geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) nach § 6
Abs. 2 EStG setzt voraus, dass diese Wirtschaftsgüter im Einzelnen konkretisierbar und buchmäßig nachgewiesen sind.