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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 2016/03 E EFG 2005 S. 1862 Nr. 23

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1EStG § 16EStG § 34EStR 1997 R. 139 Abs. 11 EStH 1997 H. 139 Abs. 11

Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung im Falle einer Betriebsveräußerung gegen Ratenzahlung nur bei langfristiger Versorgung

Leitsatz

  1. Das im Fall der Betriebsveräußerung gegen Ratenzahlung bestehende Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussversteuerung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn eine vererbliche und besicherte und daher nicht wagnisbehaftete Zeitrente mit einer Laufzeit von 10 Jahren vereinbart wird, die überdies unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung nicht geeignet ist, eine ausreichende Altersversorgung des Steuerpflichtigen sicherzustellen.

  2. Die Zahlungen sind in diesem Fall als verrentete Kaufpreisraten einzuordnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1862 Nr. 23
WAAAB-68992

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.08.2005 - 15 K 2016/03 E

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