Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung im Falle einer Betriebsveräußerung gegen Ratenzahlung nur bei langfristiger Versorgung
Leitsatz
Das im Fall der Betriebsveräußerung gegen Ratenzahlung bestehende Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussversteuerung kann
nicht in Anspruch genommen werden, wenn eine vererbliche und besicherte und daher nicht wagnisbehaftete Zeitrente mit einer
Laufzeit von 10 Jahren vereinbart wird, die überdies unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung nicht geeignet
ist, eine ausreichende Altersversorgung des Steuerpflichtigen sicherzustellen.
Die Zahlungen sind in diesem Fall als verrentete Kaufpreisraten einzuordnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1862 Nr. 23 WAAAB-68992
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.08.2005 - 15 K 2016/03 E
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