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Medienfonds: Einkommensteuerermäßigung durch Gewerbesteueranrechnung nutzen und Fallstricke vermeiden
Die Film- und Fernsehindustrie zählt trotz weltweiter Konjunkturflaute nach wie vor zu den attraktiven Wirtschaftsbranchen – und mit ihr Film- und Medienfonds. Medienfonds investieren das Kapital der Anleger in die Produktion verschiedener zur Verfügung stehender internationaler Kinospielfilme und erzielen Erträge hauptsächlich aus Filmvermarktung und Lizenzzahlungen. Je nach Konzeption und Professionalität des Initiators können sich für den einzelnen Anleger zweistellige Renditen ergeben, welche sich durch geschickte Nutzung der Steuerermäßigungen bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG) noch um einige Prozentpunkte steigern lassen. Wie das funktioniert und was Anleger beachten müssen, soll dabei am Beispiel des neuen „Montranus III” Medienfonds (www.HL-Fonds166.de) des Initiators Hannover Leasing (www.hannover-leasing.de) dargestellt werden.
Pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer
Anleger beteiligen sich an dem Medienfonds mit einer Einlage in die in Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmierende Fondsgesellschaft. Nach Maßgabe des Medienerlasses üben die Anleger als Beteiligte (Kommanditisten) an der Fondsgesellschaft Mitunternehmerschaft aus, indem sie die Fi...