Steuerpflicht des Überschusses aus der Veräußerung von Indexzertifikaten
Einkommensteuer 2000
Leitsatz
1. Wird dem Käufer von Indexzertifikaten nur die Rückzahlung von ca. 10 % des beim Erwerb eingesetzten Kapitals fest zugesagt,
so ist darin keine „Rückzahlung” i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu sehen (Abgrenzung zum IV C
1 – S 2252 – 87/99, BStBl I 1999, 433).
2. Das Indexzertifikat kann in diesem Fall auch nicht steuerlich in eine Kapitalforderung von 10% aufgespalten werden, deren
Rückzahlung in voller Höhe zugesichert ist, und eine Forderung von 90%, bezüglich derer keine Rückzahlung zugesichert ist;
ein Gewinn aus dem nach Ablauf der Frist für private Veräußerungsgeschäfte erfolgten Verkauf der Zertifikate ist daher in
voller Höhe nicht steuerpflichtig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 712 Nr. 12 KÖSDI 2006 S. 15227 Nr. 9 OAAAB-68532
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