Steuerpflicht des Überschusses aus der Veräußerung von Indexzertifikaten
Einkommensteuer 2000
Leitsatz
1. Wird dem Käufer von Indexzertifikaten nur die Rückzahlung von ca. 10 % des beim Erwerb eingesetzten Kapitals fest zugesagt,
so ist darin keine „Rückzahlung” i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu sehen (Abgrenzung zum IV C
1 – S 2252 – 87/99, BStBl I 1999, 433).
2. Das Indexzertifikat kann in diesem Fall auch nicht steuerlich in eine Kapitalforderung von 10% aufgespalten werden, deren
Rückzahlung in voller Höhe zugesichert ist, und eine Forderung von 90%, bezüglich derer keine Rückzahlung zugesichert ist;
ein Gewinn aus dem nach Ablauf der Frist für private Veräußerungsgeschäfte erfolgten Verkauf der Zertifikate ist daher in
voller Höhe nicht steuerpflichtig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 712 Nr. 12 KÖSDI 2006 S. 15227 Nr. 9 OAAAB-68532
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