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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben
Das NWB SAAAB-68133 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Besteuerungsgrundlage für Umsätze aus der Veranstaltung eines Wettbewerbs ist der Gesamtbetrag der vom Veranstalter eingenommenen Teilnahmegebühren, wenn der Veranstalter über diese Beträge frei verfügen kann (Anschluss an , Town & County Factors Ltd., Slg. 2002, I-71/73). (2) Eine Brieftaubenvereinigung hat die Wettumsätze, die sie an die Wett-Teilnehmer ausführt, mit den vollen Wetteinsätzen (ohne Abzug der wieder ausgeschütteten Gewinne) zu versteuern. – Anmerkung: Der Kläger, ein Verein, veranstaltete Wettbewerbsflüge mit Brieftauben und ermöglichte den Taubenzüchtern den Abschluss von Wetten. Er war durch die Spielbedingungen verpflichtet, die vereinnahmten ...