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Einkommensteuer | Verlustabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG
Mit Schreiben v. 23. 9. 2005 - IV B 2 - S 2119 - 7/05 NWB TAAAB-67554 teilt das BMF mit, dass die Verlustabzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG auch bei Termingeschäften/Optionen anzuwenden ist, die nicht lediglich auf Differenzausgleich, sondern auf „physische Erfüllung” gerichtet sind.