Voraussetzungen für die Aufforderung zur Abgabe eines
Vermögensverzeichnisses und Ladung zur eidesstattlichen
Versicherung
Leitsatz
Stützt das FA die Aufforderung
zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und die Ladung zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung auf die tatbestandliche Voraussetzung einer
erfolglosen Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nach § 284 Abs.
1 Nr. 1 AO 1977, obliegt es dem FA, den Nachweis der ergebnislosen
Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners lückenlos zu
führen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1828 Nr. 23 KAAAB-67424
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