Nachweis der betrieblichen Nutzung eines häuslichen
Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs einer freiberuflich
tätigen Lehrerin
Leitsatz
Der Abzug von Aufwendungen für
ein Arbeitszimmer während der „Erziehungspause” einer
freiberuflich tätigen Lehrerin setzt einen genauen Nachweis der Art der
beruflichen Tätigkeit in diesem Zeitraum voraus. Das gilt vor allem dann,
wenn sie in dieser Zeit über mehrere Jahre keine Betriebseinnahmen
erzielt. Die nicht näher belegte Behauptung der Nutzung des Arbeitszimmers
zu Zwecken der Weiterbildung, der Kontaktpflege zu potenziellen Auftraggebern
sowie für allgemeine Verwaltungstätigkeiten genügt insoweit
nicht.
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