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Einlage auf die Hafteinlage
Leistet ein Kommanditist bei ausstehender Hafteinlage, die weiterhin als solche bilanziert wird, eine Sacheinlage, kann diese grundsätzlich nicht „automatisch vom Finanzamt als auf die Hafteinlage geleistet angesehen und der Verlustausgleich gemäß § 15a EStG beschränkt werden.