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Lohnzahlung an Ehegatten/Einlagen ohne Herkunftsnachweis
Gehaltszahlungen an den Ehegatten aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können nur bei einem Nachweis der tatsächlichen Zahlung als Betriebsausgaben abgezogen werden. Anders als bei Einzahlungen auf ein privates Konto besteht bei Einzahlungen auf ein betriebliches Konto eine erhöhte Mitwirkungspflicht zur Sachaufklärung hinsichtlich der Herkunft der verbuchten Guthaben. Lässt sich die Herkunft von Einlagen ins Betriebsvermögen nicht aufklären, kann angenommen werden, dass mehr Einnahmen aus steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung standen, als erklärt sind.