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Erstattung von Finanzierungskosten nicht Teil des Spekulationsgewinns
Die zur Finanzierung des Grundstückserwerbs getragenen Aufwendungen mindern auch bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung an Angehörige den bei der Gewinnermittlung nach § 23 Abs. 3 EStG zugrunde zu legenden Veräußerungspreis. Eine derartige Erstattung von Finanzierungskosten im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags führt zur steuerlichen Aufspaltung eines zivilrechtlich einheitlichen Kaufpreises.