Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungsrecht | Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung
Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluss erhaltenen Prämien behalten darf ().