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Umfang der Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung eines fremden Anlagemodells
Eine Bank, die ein fremdes Anlagemodell, das sie nicht an den Darlehensnehmer herangetragen hat, finanziert, begeht keine Aufklärungspflichtverletzung, wenn sie nicht in einer Gesamtschau das Zusammenwirken der einzeln besprochenen Risiken (Fremdwährung, Finanzierung von Kapitallebensversicherung, Fondsanteile) erläutert und ein „worst-case-Szenario” unterlässt ().