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Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes
Das ErbStG n. F. ist, soweit Verstöße gegen das GG vortragen werden (angebliche Doppelbelastung von Erblasser und Erbe, zu hohe Besteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen, Stichtagsprinzip bei Aktienerwerb, Steuersatzhöhe, keine Rücklage möglich für künftige Erbschaftsteuer u. a.), verfassungsgemäß.